Diese Zahlen lassen aufhorchen: In der Schweiz bezieht eine Viertelmillion Menschen Invalidenrenten. Der häufigste Grund sind psychische Krankheiten. Seit 1995 hat sich der Anteil der Invalidenrenten infolge psychischer Krankheiten mehr als verdoppelt.
Diese Entwicklung ist besorgniserregend – und sie wirft Fragen auf: Sind die Schweizerinnen und Schweizer genügend abgesichert, falls sie invalid werden? Die Expertinnen und Experten des VZ haben diese und weitere Fragen in einer neuen Studie untersucht. Die Resultate sind beunruhigend.
Invalid nach Krankheit
Es macht einen grossen Unterschied, ob jemand wegen einer Krankheit oder eines Unfalls invalid wird: Bei Krankheiten fallen die Renten deutlich tiefer aus. Wird eine erwerbstätige Frau krank und dann invalid, sind durchschnittlich nur 66 Prozent ihres Lohns abgedeckt, bei einem Mann sind es 56 Prozent (Tabelle).
Es braucht erfahrungsgemäss aber rund 80 Prozent des letzten Lohns als Rente, um den Lebensstandard zu halten. Diese Lücke betrifft besonders viele Menschen in der Schweiz: Bei rund 94 Prozent aller Invaliditätsfälle ist eine Krankheit die Ursache.
Invalid nach Unfall
Unfälle sind gesetzlich besser versichert als Krankheiten. Statt der Pensionskasse leistet die Unfallversicherung (UVG) Rentenleistungen. Wenn jemand wegen eines Unfalls invalid wird, sind im Schnitt 90 Prozent des letzten Lohns abgedeckt.
Todesfall
Auch im Todesfall ist die Absicherung bei Krankheiten schlechter als bei Unfällen: Wird eine erwerbstätige Frau krank und stirbt, bekommen ihr Mann und ihr Kind im Schnitt 77 Prozent ihres Lohns als Rente. Bei Männern sind es 72 Prozent. Stirbt jemand wegen eines Unfalls, ersetzen die Renten 90 Prozent. Achtung: Je nach Situation liegt die Absicherung unter diesen Durchschnittswerten.
Viele unterschätzen, dass das Eigenheim im Todesfall oft nicht mehr tragbar ist. Die laufenden Kosten einer Liegenschaft dürfen die finanziellen Möglichkeiten der Eigentümer nicht übersteigen – auch nicht im Todesfall. Das führt dazu, dass die Hinterbliebenen unter Umständen unfreiwillig aus den eigenen vier Wänden ausziehen müssen.