• News

Rollierende Immobilienbewertung und Eigenmietwert-Abschaffung

01.12.2025

HEV Nidwalden begrüsst politische Klärung

Die neue kantonale Immobilienbewertung, die seit dem 1. Januar 2025 gilt, sorgt weiterhin für zahlreiche Fragen bei Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern. An der HEV-Herbstveranstaltung vom 6. November 2025 im Pestalozzisaal Stans wurde deutlich: Die Eigentümerschaft unterstützt grundsätzlich das Ziel einer transparenteren und einheitlichen Bewertung – gleichzeitig besteht ein erhebliches Informations- und Diskussionsbedürfnis.

Rückmeldungen aus der Mitgliedschaft
Insbesondere die rollierende Einführung über bis zu sieben Jahre wurde mehrfach kritisch hinterfragt. Weil Liegenschaften zu unterschiedlichen Zeitpunkten neu bewertet werden, ergeben sich in der Übergangsphase unterschiedliche steuerliche Belastungen. Viele Teilnehmende äusserten den Wunsch nach mehr Klarheit hinsichtlich:

  • der Gleichbehandlung von Eigentümerinnen und Eigentümern
  • der Transparenz der neuen Bewertungsgrundlagen
  • der zeitlichen Koordination zwischen kantonaler Neubewertung und nationaler Steuerreform

Politischer Vorstoss als Reaktion auf die Diskussion
Gestützt auf die zahlreichen Rückmeldungen aus der Veranstaltung wurde im Landrat ein parteiübergreifender Vorstoss eingereicht. Dieser soll den Regierungsrat ersuchen, die offenen Fragen zur Umsetzung der neuen Immobilienbewertung zu klären und insbesondere die Themen Gleichbehandlung, Planbarkeit und Übergangsregelungen vertieft zu prüfen.

Der HEV Nidwalden begrüsst diesen Schritt. Ziel ist es, die Anliegen der Eigentümerschaft sachlich in den politischen Prozess einzubringen und die Rahmenbedingungen für Wohneigentum in Nidwalden langfristig verlässlich zu gestalten.

Zusätzliche Komplexität durch Abschaffung des Eigenmietwerts
Parallel zur kantonalen Reform steht auf Bundesebene die Abschaffung des Eigenmietwerts für selbstgenutztes Wohneigentum bevor. Diese Systemänderung wird voraussichtlich ab 2028 umgesetzt und führt zu wesentlichen Anpassungen bei der Einkommensbesteuerung (Wegfall des fiktiven Mietwerts sowie der entsprechenden Abzüge).

Die Überschneidung zweier grosser Reformen – kantonal und national – macht eine sorgfältige Abstimmung und transparente Information für die Eigentümerschaft besonders wichtig. Der HEV Nidwalden setzt sich deshalb dafür ein, dass die Auswirkungen verständlich erläutert und mögliche Übergangsregelungen frühzeitig kommuniziert werden.

Unser Anspruch: Information, Dialog und Unterstützung
Als Interessenvertretung der Nidwaldner Hauseigentümer ist es dem HEV wichtig, seine Mitglieder über Entwicklungen im Steuer- und Bewertungsrecht laufend zu informieren. Wir stehen in engem Austausch mit den zuständigen Stellen und begleiten die politische Diskussion konstruktiv.

Weitere Informationen folgen, sobald der Regierungsrat auf den Vorstoss reagiert hat oder neue Rahmenbedingungen feststehen.

Bei Fragen stehen wir unseren Mitgliedern jederzeit zur Verfügung:

041 619 77 46
info(at)hev-nw.ch